Informationen zu Urteilen und Rechtslage
Wie ist die Rechtslage zur FlexStrom-Bonusregelung? Links zu Urteilen rund um den FlexStrom Bonus (die Tarife Spezialpaket und Classic ausgenommen) mit Aktenzeichen und Begründung finden Sie hier auf einen Blick.
Weitere Informationen zum FlexStrom Bonus erhalten Sie hier.
Der Wortlaut der FlexStrom-Bonusklausel
Und so ist der exakte Wortlaut der Bonusklausel von FlexStrom: „Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d.h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird“. (Für die Tarife Classic und Spezialpaket gilt eine abweichende Klausel)
Welche Themen behandeln die Gerichte beim Bonus genau?
Kein Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres
Der Einblick in die verschiedenen Urteile zum FlexStrom-Bonus zeigt ein klares Bild der Rechtsprechung: Die weit überwiegende Mehrzahl der Gerichte lehnt einen Anspruch auf den Bonus ab, wenn der Kunde innerhalb des ersten Belieferungsjahres seinen Stromvertrag mit FlexStrom gekündigt hat. Damit unterstützen die Gerichte FlexStrom in seiner Auffassung, dass der Bonus nur demjenigen zugutekommen soll, der für eine bestimmte Zeit treuer Kunde bleibt.
FlexStrom Bonusklausel in AGB wirksam
Näheres legen die FlexStrom-AGB fest, deren Wirksamkeit in zahlreichen Gerichtsentscheidungen bestätigt wird. Es handelt sich bei der Bonusregelung weder um eine überraschende Klausel, das Transparenzgebot wird also nicht verletzt, noch findet der Vorwurf der unangemessenen Benachteiligung Halt.
Wann darf gekündigt werden, um den Bonus zu erhalten?
Darüber hinaus wird der Zeitpunkt der Kündigung, der Beginn und das Ende eines Belieferungsjahres und die Thematik des späteren Wirksamwerdens der Kündigung ausführlich behandelt.
Zahlreiche Urteile zum Bonus
Stöbern Sie in einer repräsentativen Auswahl aus zahlreichen Urteilen zu den relevanten Fragen, mit dem jeweiligen Aktenzeichen und Erläuterungen und verschaffen Sie sich ein Bild von der Rechtslage zum FlexStrom-Bonus.






