FlexStrom klärt auf! Informationen zur Bonusklausel
Der Bonus ist eine Belohnung für den Kunden, der sich entschließt, FlexStrom mehr als ein Jahr die Treue zu halten. Eine Belohnung erhält der Kunde aber nur dann, wenn er diese verdient hat. Kunden, die nicht in das zweite Belieferungsjahr gehen, haben keinen Anspruch auf die Auszahlung des Bonus. Alles andere entspräche nicht der Bonusregelung und wäre unfair gegenüber jenen, die sich bewusst für eine längere Belieferungszeit entschieden haben. So sieht es auch die weit überwiegende Mehrheit der Gerichte in zahlreichen Urteilen zu einer speziellen Klausel zur Bonusauszahlung in den AGB.
Klausel 7.3, sog. Bonusklausel
Die Klausel hat folgenden Wortlaut: Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Das heißt, es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.
Hier finden Sie aktuelle Gerichtsurteile zur Bonusregelung
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Voraussetzung für die Bonusgewährung
Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass das Vertragsverhältnis nicht innerhalb der ersten zwölf Versorgungsmonate gekündigt worden ist. Das heißt, es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. Die Prämie stellt ja gerade einen Anreiz für die Kunden dar, längerfristig bei dem günstigen Energieversorger FlexStrom zu bleiben.
Wann endet das erste Belieferungsjahr?
Wann ein Belieferungsjahr endet, möchten wir anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen. Hat die Belieferung eines FlexStrom-Kunden zum 01. Oktober 2010, 0.00 Uhr begonnen, so endet das erste Belieferungsjahr am 30. September 2011 – unmittelbar bevor der 1. Oktober 2011 anbricht und gegebenenfalls ein neuer Lieferant die Stromlieferung übernimmt.
Unterscheidung zwischen Belieferungsjahr und Vertragsjahr
Der für den Kunden für die Inanspruchnahme des Bonus relevante Zeitpunkt ist das Belieferungsjahr, welches an dem Tag beginnt, an dem der Strom von FlexStrom zur Verfügung gestellt wird. Es muss also zwischen Vertragsjahr und Belieferungsjahr (Versorgungsjahr) unterschieden werden. Das Vertragsjahr beginnt mit dem auf dem Vertragsformular angegebenen Datum. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde einen laufenden Vertrag mit FlexStrom über seine Strombelieferung abgeschlossen. Wann hingegen der Lieferbeginn eintritt und damit das Belieferungsjahr beginnt, hängt ganz davon ab, wie schnell der Vorversorger umstellt und ob alle erforderlichen Unterlagen durch den Kunden beigebracht werden.
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