Ihr günstiger Strompreis
Wie wird mein günstiger FlexStrom-Vertrag bezahlt?
Bei jährlicher Zahlweise: Für Ihren Jahresbetrag übersenden wir Ihnen einen Überweisungsträger, damit Sie den Zahlungszeitpunkt innerhalb der vereinbarten Frist selbst bestimmen können. Bitte beachten Sie, dass FlexStrom von einer eventuell vorliegenden Einzugsermächtigung keinen Gebrauch für Ihre Jahreszahlung macht. Überweisen Sie daher bitte in jedem Fall den Betrag für Ihre Jahreszahlung.
Bei Tarifen mit vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise: Der entsprechende Betrag für Ihren günstigen FlexStrom wird ganz bequem abgebucht.
Wann wird der Bonus gezahlt?
Zunächst bezahlen Sie den vereinbarten Gesamtpreis für Ihren FlexStrom-Tarif. Ihr Bonus wird nach 12 Belieferungsmonaten fällig und spätestens auf Ihrer ersten Jahresrechnung berücksichtigt. Dies geschieht ganz automatisch. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Was sind Arbeitspreis und Grundgebühr?
Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Die Grundgebühr ist ein Betrag, die je Monat für Ihren Stromanschluss berechnet wird. Mit der Grundgebühr werden unter anderem die Kosten für die Zählermiete oder die jährliche Ablesung durch den Netzbetreiber gedeckt.
Sind die angegebenen Preise inkl. aller Gebühren und Steuern?
Ja. Es handelt sich um einen Inklusivtarif, in dem Stromkosten, Steuern, Netznutzungsentgelte, Zählerkosten und Konzessionskosten bereits enthalten sind. Bei Privatkunden ist die Mehrwertsteuer in den angegebenen Preisen enthalten. Bei Gewerbekunden ist die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer diesen Preisen hinzuzurechnen.
Wann ist meine Zahlung für den günstigen FlexStrom fällig?
Wenn Sie sich für einen Tarif mit jährlicher Zahlung entscheiden, ist der Betrag spätestens zum Lieferbeginn zu entrichten. Wenn Sie den Garantiepreis überweisen, sind Sie für
einen geringen Betrag vor Preissteigerungen geschützt.
Natürlich gibt es bei FlexStrom auch Tarife mit monatlicher oder vierteljährlicher Zahlungsweise. Haben Sie sich für einen solchen Tarif entschieden, wird Ihr Abschlag erstmals mit Lieferbeginn eingezogen. Alle Folgebeiträge werden, je nach vereinbarter Zahlungsweise, zu Beginn eines Vierteljahres oder Monats bequem von Ihrem Konto abgebucht.
Weshalb wird bei meinem FlexStrom-Tarif eine Region ausgewiesen?
Die Tarife von FlexStrom sind mittlerweile größtenteils regionalisiert. Ursache dafür ist, dass die Gebühren der jeweiligen Stromnetzbetreiber regional sehr unterschiedlich sind. So fallen beispielsweise in den neuen Bundesländern größtenteils höhere Netznutzungsentgelte als in den alten Bundesländern an. Diese „Transportkosten“ machen aktuell rund ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Wir von FlexStrom wollen aber nicht, dass Sie als Kunde die hohen Netzgebühren aus anderen Gebieten mitbezahlen müssen. Deswegen orientiert sich Ihr Regionaltarif nur an den Netzgebühren vor Ort. Trotz der regionalen Tarifdifferenzen haben Sie mit FlexStrom einen der günstigsten Stromanbieter für Ihren Wohnort gewählt.


