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Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes

Strom kommt aus der Steckdose – ganz einfach. Doch wie wird Ihre günstige Energie produziert? Welche Energiequellen werden genutzt? Und wie sind die Umweltauswirkungen? Das ist nicht an der Steckdose erkennbar, aber eine wichtige Information zur Stromversorgung für den Kunden. Eine Information, die Transparenz schafft und die Entscheidung für einen Stromversorger und den optimalen Stromtarif beeinflussen.

Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union mit der Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität auch die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Mit der Stromkennzeichnung soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft über die Energieträger, mit denen der von Ihnen bezogene Strom erzeugt wurde, sowie zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen (C02-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben werden.

Vor dem Hintergrund der liberalisierten Strommärkte dient die einheitliche Stromkennzeichnung somit im wesentlichen der Information des Verbrauchers, der sich anhand dessen z. B. für eine umweltverträglich erzeugten Strom entscheiden kann. Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Juli 2005 wurde auch in Deutschland die Stromkennzeichnungspflicht gesetzlich festgelegt.

FlexStrom AG, Berlin

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2008

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 / Angaben auf Basis gesicherter Daten für das Jahr 2008

Stromkennzeichnung
  1. allgemeine Versorgung und private Einspeiser
  2. das Produkt ÖkoFlex ist Bestandteil des Anteils für Erneuerbare Energien
  3. zur Versorgung von Endkunden, außer Produkt: ÖkoFlex
  4. z.B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas
  5. z.B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, EEG-Strom

Hierbei geht es darum, dass alle Energieversorger ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und Erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden ebenfalls die Werte des bundesdeutschen Durchschnitts aufgeführt.

Energieträger sind Rohstoffe, die für die Energiegewinnung nutzbar gemacht werden. Es gibt eine große Vielzahl von Energieträgern. Das Stromkennzeichen ordnet diese Energieträger insgesamt drei Kategorien zu. Unterschieden werden nukleare von fossilen und erneuerbaren Energien. Diejenigen Energieträger, die keiner dieser Kategorien eindeutig zugeordnet werden können, werden der Einfachheit halber zu den fossilen Energien gezählt. Deshalb heißt diese Kategorie auch „fossile und sonstige Energien“.

Unter Erneuerbaren Energien werden diejenigen Energieträger verstanden, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Entweder ist die dargebotene Energiemenge so groß, dass sie durch menschliche Nutzung nicht erschöpft werden kann (z. B. Windenergie oder Sonnenenergie) oder sie erneuert sich zeitnah und kontinuierlich (z. B. Bioenergie oder Wasserkraft). Die Erneuerbaren Energien entwickeln definitionsgemäß keine CO2-Emissionen und produzieren keinen nuklearen Abfall. Beispiele für Erneuerbare Energien sind: Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft, Energien aus Biomasse oder Biogas. Erneuerbare Energien werden auch als alternative Energie, Ökostrom oder grüner Strom bezeichnet. Öko-Stromanbieter liefern meist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Fossile Energie nennt man nutzbare Energie, die durch biologische und physikalische Vorgänge entstanden sind. Da diese Entstehungsprozesse besondere Bedingungen und lange Entwicklungszeiträume voraussetzen, gelten fossile Energieträger als endlich. Die meisten fossilen Brennstoffe basieren auf organischen Kohlenstoff-Verbindungen. Bei der Verbrennung mit Sauerstoff wird daher nicht nur Energie in Form von Wärme freigesetzt, sondern auch Kohlenstoffdioxid (CO2). Fossile Energien produzieren jedoch keinen nuklearen Abfall. Beispiele für fossile Brennstoffe sind: Erdöl, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle.

Nukleare Energie ist die Form von Primärenergie, die bei Kernreaktionen entsteht. Die häufigste Anwendung von nuklearer Energie ist die Erzeugung elektrischen Stroms. Dabei wird die bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken freigesetzte (Wärme-)Energie zur Stromerzeugung genutzt. Bei der Stromerzeugung entsteht nuklearer Abfall, der in besonderer Form behandelt werden muss. Darüber hinaus gilt Strom aus nuklearer Energiegewinnung als CO2-frei.

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