- Einfach – den Stromanbieter bequem wechseln.
- Clever – der Tarif der zu Ihnen passt.
- Günstig – bis zu 150 € Bonus obendrauf.3
Dieser Arbeitspreis ergibt sich je kWh beim exakten Erreichen der Mindestabnahmemenge des gewählten Paketes.
Die Höhe des einmaligen Bonus ist bei unseren verbrauchsabhängigen Tarifen abhängig von Ihrem Verbrauch, bei den Pakettarifen von der gewählten Paketgröße. Der Bonus wird mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Er wird nur Neukunden gewährt, also Kunden, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von FlexStrom beliefert wurden. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d.h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.
Falls Ihnen FlexStrom bei dem Tarif „Spezialpaket“ einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei dem Tarif „Spezialpaket“ im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus bei diesem Tarif gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Die Höhe des einmaligen Bonus ist bei unserem verbrauchsabhängigen Tarif „FlexStrom Classic“ abhängig von Ihrem Verbrauch. Dieser Bonus wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Er wird nur Neukunden gewährt. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus bei diesem Tarif gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Wir gewähren einmalig 100 Frei-kWh Strom auf Ihren FlexStrom-Vertrag. Der Anspruch entsteht erst, wenn Sie zum Zeitpunkt der ersten Jahresabrechnung Ihres FlexStrom-Vertrages, spätestens aber 15 Monate nach Lieferbeginn mit FlexStrom, ununterbrochen FlexStrom- und FlexGas-Kunde sind. Die Frei-kWh werden auf Ihren tatsächlichen Verbrauch angerechnet. Im Falle eines geringeren Verbrauchs besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
Die angebotenen Tarife bezeichnen den Stromverbrauch innerhalb von 12 Monaten und sind nur in den Postleitzahlen der angegebenen Region verfügbar. Die Jahresendabrechnung bzw. Schlussrechnung erfolgt anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs.
Die Höhe der Frei-kWh hängt bei den verbrauchsabhängigen Tarifen von Ihrem Verbrauch ab, bei den Pakettarifen von der gewählten Paketgröße. Die Frei-kWh werden am Ende des ersten Versorgungsjahres spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Sie werden nur Neukunden gewährt, also Kunden, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von FlexStrom beliefert wurden. Der Anspruch auf Frei-kWh entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom die Frei-kWh bei diesem Tarif gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Das Angebot gilt nur für Neukunden. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Diese Aktion ist bis 31.05.2012 begrenzt.
Der Mehrverbrauchspreis gilt je kWh ab Verbrauchsgrenze des Paketes. Ein Mehrverbrauch wird gemäß Ihrer Angabe zum Jahresverbrauch bereits bei der Vorauszahlung für Ihr Vertragsjahr berücksichtigt. Der Schlussrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch unter Berücksichtigung Ihrer gewählten Paketgröße zugrunde gelegt.
Bei dem voraussichtlichen Mehrverbrauch wurden bereits Ihre Frei-kWh berücksichtigt, die Sie als Neukunde erhalten.
Minderverbrauchsmengen unterhalb der gewählten Paketgröße werden nicht vergütet, Mehrverbrauchsmengen kWh-genau pro Jahr berechnet.
Der Tarif ist ein Pakettarif. Die Paketpreise sind einmalige Zahlungen, welche im Voraus zu entrichten sind. Ihre Grundgebühr je Monat (gültig für die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten) ist selbstverständlich bereits enthalten. Auch der einmalige Bonus für Neukunden ist im Paketpreis bereits berücksichtigt. Bei Minderverbrauch entfallen etwaige Guthaben. Noch nicht berücksichtigt ist ein etwaiger Mehrverbrauch.
In dem gewählten Tarif ist eine eingeschränkte Preisgarantie inklusive. Anwendbar ist Ziffer 10.1 unserer AGB. Das bedeutet für Sie, dass der Arbeitspreis und die Grundgebühr hinsichtlich Marktpreisschwankungen gesichert sind. Neue oder geänderte staatlich veranlasste Abgaben und Belastungen wie Steuern oder EEG-Umlage können an Sie weitergegeben werden.
Je nach gewähltem Tarif ist eine Preisgarantie inklusive. Mit der Preisgarantie sind Sie optimal gegen mögliche Preissteigerungen auf dem Strommarkt abgesichert. Die Preisgarantie gilt ab Lieferbeginn für alle Preisbestandteile mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer.
FlexStrom belohnt Sie für den Online-Abschluss. Als FlexStrom-Neukunde schenken wir Ihnen einen Reisegutschein im Wert von 100 Euro, wenn Sie online Ihre Vertragsdaten eingeben. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Diese Aktion ist bis zum 31.05.2012 begrenzt.
Ihren Reisegutschein lösen Sie ganz bequem bei unserem Reisepartner ein. Ihr Reisebonus beträgt sechs Prozent des Preises einer gebuchten Reise, maximal 100 Euro. Die FlexStrom Aktiengesellschaft ist nicht der Anbieter des Reisegutscheins. Entsprechend übernimmt FlexStrom keine Haftung für die Abwicklung bei der Einlösung des Gutscheins und für die damit gebuchte Reise.
Der Sonderabschlag ist eine einmalige Zahlung, welche nach Vertragsabschluss von der bei uns hinterlegten Bankverbindung eingezogen und nach Versorgungsende mit der letzten Rechnung verrechnet beziehungsweise erstattet wird.
Unsere Bonusgarantie für Sie: FlexStrom gewährt Ihnen den Bonus, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nach diesen 12 Monaten nicht weiter durch uns beliefert werden wollen, was wir natürlich bedauern würden.
Tipp: Beachten Sie bei den AGB für Ihren Tarif insbesondere den Punkt 7.3. Dort finden Sie unsere klare Zusicherung: „Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.“
14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen; erreichbar Mo.-Fr. 10-22 Uhr, Sa. 10-18 Uhr (außer an Feiertagen)
14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen; erreichbar Mo.-Fr. 10-22 Uhr, Sa. 10-18 Uhr (außer an Feiertagen)
Die Ersparnis errechnet sich unter Berücksichtigung der Bonuszahlung und eventueller Frei-kWh mit der ersten Jahresrechnung im Vergleich zu Ihrem Grundversorger. Bezüglich der Höhe und Voraussetzungen der Zahlung bzw. Verrechnung gilt Fußnote 3.
Die Höhe des einmaligen Bonus ist bei unseren verbrauchsabhängigen Tarifen abhängig von Ihrem Verbrauch, bei den Pakettarifen von der gewählten Paketgröße. Der Bonus wird spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Er wird nur Neukunden gewährt, also Kunden, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von FlexStrom beliefert wurden. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d.h. der Bonus wird nicht gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. Bei dem Tarif „Spezialpaket“ und „Classic“ gewährt Ihnen FlexStrom abweichend hierzu den Bonus, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden. Gewährt FlexStrom Ihnen zusätzlich zum Bonus Frei-kWh, gelten die Regelungen zum Bonus entsprechend.
